Der Sozialdienst im Krankenhaus ist ein traditionelles Arbeitsfeld im Gesundheitswesen. Er entstand vor 100 Jahren in Europa und den USA. Damals noch ehrenamtlich, entwickelte er sich zu einer professionellen Dienstleistung und gehört heute zum umfassenden Angebot eines jeden Krankenhauses, das seinen Patienten eine möglichst ganzheitliche Versorgung bietet. Der Einsatz des Sozialdienstes ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch („soziale Beratung und Betreuung des Patienten als Krankenhausaufgabe") sowie aus den Krankenhausgesetzen der Bundesländer. Der Sozialdienst im Krankenhaus ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung des Patienten im Krankenhaus. Er bietet professionelle Hilfen für Patienten und deren Angehörige insbesondere bei persönlichen und sozialen Problemen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung und deren Auswirkungen stehen.
Dabei ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit internen sowie externen Fachdiensten und Einrichtungen Grundvoraussetzung für eine qualitäts- und patientenorientierte Arbeit. Die Aufgaben und Anforderungen an die Mitarbeiter des Sozialdienstes sind in den letzten Jahren bedingt durch gesellschaftliche und demografische Entwicklungen, sowie die zunehmende Budgetierung im Gesundheits- und Sozialwesen immer komplizierter geworden. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Einführung der Pflegeversicherung und der veränderten Gegebenheiten bei den Versicherungsträgern zu. Bei drastisch verkürzter Verweildauer verbunden mit immer schwererer Erkrankung der Patienten müssen in kürzester Zeit adäquate Hilfen organisiert werden. Die Problematik hat sich mit Einführung der DRG's noch erweitert. Das DRG-System ist ein pauschalisierendes Abrechnungssystem, bei dem stationäre Krankenhausbehandlungen weitestgehend unabhängig von der Verweildauer des Patienten über Fallpauschalen abgerechnet werden. "DRG" steht dabei für "diagnosis-related groups".